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Verkehrsstrafrecht

    Aktuelles

    Nordrhein-Westfalen und Bayern haben gemeinsam einen Gesetzentwurf erstellt, um eine Schutzlücke bei gefährlichen Verkehrseingriffen mit Todesfolge zu schließen.

    Der Gesetzentwurf sieht vor, für die Todesfolge bei verkehrsfeindlichen Eingriffen denselben Strafrahmen zu eröffnen, der bislang nur für lediglich gesundheitsbeeinträchtigende Folgen (schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen) vorgesehen ist. …