Verkehrsstrafrecht Anwalt

Droht Ihnen ein Strafverfahren im Straßenverkehr?
Schnell ist der Vorwurf einer Nötigung, oder einer Straßenverkehrsgefährdung im Raum – solche Vorwürfe können weitreichende und gravierende Folgen haben.

Haben Sie eine Vorladung erhalten? Dann ist der richtige Zeitpunkt, sich bei mir unverbindlich zu melden. Am Schnellsten geht es mit dem Chat, den ich anbiete!

Nehmen Sie schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch!
Ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten Dauer (§ 44 StGB) ist nur eine Möglichkeit der strafrechtlichen Sanktion. In bestimmten Fällen kann auch ein Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht kommen – dann ist der Führerschein für mindestens 6 Monate weg (§ 69 StGB). Dies kann übrigens schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung passieren, wenn kurz nach dem Vorfall die Polizei vor der Tür steht, einen amtsgerichtlichen Beschluss in Händen hält und den Führerschein abholen möchte (Vorläufige Entziehung, § 111a StPO).

Durch entsprechende Maßnahmen kann ich erreichen, dass z.B. nach einer Trunkenheitsfahrt die Führerscheinsperre, die von den Gerichten verhängt wird, deutlich reduziert wird. Nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt zu mir als Anwalt im Verkehrsstrafrecht auf. Profitieren Sie von über 25 Jahren Berufserfahrung.

Daneben bearbeite ich auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und CanG.

Lesen Sie auch hier aktuelle Beiträge zum Thema Verkehrsstrafrecht in meinem Blog.

Ich arbeite ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts als Strafverteidiger. Bitte sehen Sie von Anfragen aus anderen Rechtsgebieten ab.