Strafverfahren im Straßenverkehr – schnell und richtig handeln.
Haben Sie eine Vorladung wegen einer Straftat im Straßenverkehr erhalten? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich bei mir unverbindlich zu melden. Seit über 25 Jahren berate und verteidige ich Mandanten im Verkehrsstrafrecht.
Ein Fahrverbot (§ 44 StGB) oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis können schwerwiegende Folgen haben; häufig schon, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt (vorläufige Entziehung, § 111a StPO). Rufen Sie mich unverbindlich an, wir klären gemeinsam, was zu tun ist, um Sie bestmöglich zu verteidigen! Vertrauen Sie auf meine Expertise und den Bewertungen!
Ich arbeite ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts als Strafverteidiger. Bitte sehen Sie von Anfragen aus anderen Rechtsgebieten ab.

