Ihr Spezialist im Verkehrsstrafrecht

Wenn Ihnen der Vorwurf einer Straftat im Verkehr gemacht wird, sind Sie bei mir als Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für Verkehrsstrafrecht genau richtig.

Droht Ihnen ein Strafverfahren im Verkehr?
Schnell ist nämlich der Vorwurf einer Nötigung oder einer Straßenverkehrsgefährdung im Raum – solche Vorwürfe können weitreichende und gravierende Folgen haben.

Nehmen Sie schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten Dauer (§ 44 StGB) ist nur eine Möglichkeit der strafrechtlichen Sanktion. In bestimmten Fällen kann auch ein Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht kommen – dann ist der Führerschein für mindestens 6 Monate weg (§ 69 StGB). Dies kann übrigens schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung passieren, wenn kurz nach dem Vorfall die Polizei vor der Tür steht, einen amtsgerichtlichen Beschluss in Händen hält und den Führerschein abholen möchte (Vorläufige Entziehung, § 111a StPO).

Durch entsprechende Maßnahmen kann ich erreichen, dass z.B. nach einer Trunkenheitsfahrt die Führerscheinsperre, die von den Gerichten verhängt wird, deutlich reduziert wird. Nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt auf – rufen Sie unverbindlich an oder schreiben Sie mir, wenn Sie mehr wissen möchten. Profitieren Sie von über 19 Jahren Berufserfahrung und lesen Sie gerne auch hier meine Bewertungen auf www.anwalt.de.

Daneben bearbeite ich auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Lesen Sie auch hier aktuelle Beiträge zum Thema Verkehrsstrafrecht in meinem Blog.

Ich arbeite ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts als Strafverteidiger. Bitte sehen Sie von Anfragen aus anderen Rechtsgebieten ab.