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Strafbefehl erhalten?

Strafbefehl erhalten – warum Untätigkeit schnell zur Verurteilung führt

Der Strafbefehl ist eine der häufigsten Formen, mit denen Strafverfahren in Deutschland beendet werden. Er ist ein schriftliches Urteil, das für viele überraschend der Post kommt, ohne Gerichtstermin, keine mündliche Verhandlung, kein persönliches Anhören – und dennoch steht am Ende eine rechtskräftige Verurteilung, wenn nicht rechtzeitig reagiert wird. Gerade darin liegt die besondere Gefahr des Strafbefehls. Typische Inhalte sind Geldstrafen, Fahrverbote oder auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Betroffene haben nach Zustellung des Strafbefehls zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Versäumt man diese Frist, wird der Strafbefehl automatisch rechtskräftig – mit allen Folgen einer Verurteilung. Ein Einspruch bedeutet nicht zwangsläufig eine Hauptverhandlung. Der Einspruch kann bis zu Beginn der Hauptverhandlung und danach mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurückgenommen werden.

Mit dem Erhalt eines Strafbefehls ist noch nicht alles zu spät; die Verteidigung kann mit Einspruchseinlegung Akteneinsicht beantragen und sich dann gemeinsam mit dem Mandanten ein Bild über den Akteninhalt machen. Dann kann gemeinsam entschieden werden, ob der Strafbefehl akzeptiert werden, oder ob eine Hauptverhandlung durchgeführt werden soll.

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