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Staatsanwaltschaft verschleppt Ermittlungen – Gericht hebt Sicherstellung wegen Behördenversagen auf

Im Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 23.06.2025 (Az. 44 Gs 2432/25) wurde die Sicherstellung eines Smartphones (Motorola moto g14) sowie eines Laptops (HP 3168NGW) aufgehoben. Die Geräte waren am 04.06.2024 im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Inhalte sichergestellt worden. Der Beschuldigte hatte der Polizei noch am Tag der Durchsuchung den Entsperrcode für das Smartphone übermittelt.

Die erste manuelle Auswertung des Smartphones wurde jedoch erst am 30.07.2024 – also 56 Tage später – von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Sie erbrachte keine belastenden Funde und lag der Staatsanwaltschaft ab dem 23.08.2024 vor. Dennoch veranlasste sie am 30.08.2024 eine weitergehende forensische Auswertung, die jedoch erst am 13.01.2025 – nach mehr als vier Monaten – beauftragt wurde. Bezüglich des Laptops wurde bis zur gerichtlichen Entscheidung im Juni 2025 keinerlei Auswertung eingeleitet.

Das Gericht kritisiert diese massiven zeitlichen Verzögerungen deutlich. Eine Auswertung habe bei beiden Geräten in unverhältnismäßiger Weise lange auf sich warten lassen; beim Laptop sei sie noch nicht einmal begonnen worden. Das Verhalten der Ermittlungsbehörden lasse jegliche hinreichende Dokumentation vermissen und begründe den Eindruck mangelnden Aufklärungswillens. Auch sei es unverständlich, weshalb das Mobiltelefon trotz bekanntem Entsperrcode nicht sofort vollständig gesichert worden sei.

Die Staatsanwaltschaft verwies auf Überlastung bei der Polizei, obwohl sie als Herrin des Verfahrens die Verantwortung für eine zügige und effektive Ermittlungsführung trage.

Insgesamt sei die weitere Sicherstellung der Geräte angesichts des erheblichen Zeitablaufs und der mangelnden Ermittlungsfortschritte nicht mehr verhältnismäßig. Die elektronischen Geräte sind daher an den Beschuldigten herauszugeben.
Weitergehende Infos finden Sie hier

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